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Benutzungsordnung

§ 1 Allgemeines

1. Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Kirchengemeinde. Sie hat die Aufgabe, Bücher und andere Medien zu Zwecken der Information, Bildung, zur Unterhaltung und Freizeitgestaltung bereitzustellen.

2. Jeder ist berechtigt, die Bücherei im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich rechtlicher Grundlage zu benutzen.

3. Die Benutzung der Bücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Entgelte für besondere Leistungen sowie Mahngebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Anmeldung

1. Erwachsene melden sich persönlich durch Ausfüllen eines Formulars an und erhalten einen Benutzerausweis. Der Benutzer bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.

2. Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahren ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Diese/r gesetzliche Vertreter/in verpflichtet sich damit zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

3. Die Benutzer/innen sind verpflichtet, der Bücherei Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

Die persönlichen Daten der Benutzer werden für den Ausleihverkehr elektronisch verarbeitet und gespeichert.

§ 3 Benutzerausweis

1. Die Ausleihe von Medien ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar, sein Verlust ist der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der/die eingetragene Benutzer/in bzw. die gesetzliche Vertretung.

§ 4 Benutzung der Medien

1. Die angebotenen Medien können in der Bücherei und durch Ausleihe außer Haus genutzt werden. Bei der Benutzung von Medien sind die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts zu beachten. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet der/die Benutzer/in. Ebenso gelten die gesetzlichen Bestimmungen des JÖschG.

§ 5 Leihfrist

1. Die Ausleihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen (Ausnahme: Zeitschriften 2 Wochen). In begründeten Fällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Medien aus dem Präsenzbestand können nur mit Genehmigung der Bücherei maximal 1 Woche entliehen werden.

2. Eine rechtzeitige Verlängerung der Ausleihfrist (auch telefonisch) ist grundsätzlich möglich und kostenlos. CD-ROM´s, Zeitschriften, Videos und DVD’s sind davon ausgenommen. Vorbestellte Medien können grundsätzlich nicht verlängert werden. Die Leihfrist kann nur einmal verlängert werden. Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

§ 6 Vorbestellung und Fernleihe

1. Bücher und andere Medien, die ausgeliehen sind, können bei besonderem Interesse vorbestellt werden.

Sachliteratur, die nicht im Bestand der Bücherei vorhanden ist, kann gegen eine Gebühr von 1,60 Euro pro Medium über den allgemeinen Leihverkehr der Bibliotheken angefordert werden.

§ 7 Ausleihbeschränkungen

1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.

2. Die Anzahl der von einem Benutzer entleihbaren Medien kann von der Bücherei begrenzt werden.

§ 8 Rückgabe

1. Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten in der Bücherei zurückzugeben.

2. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Versäumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

3. Mahngebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 8 Behandlung der Medien, Haftung

1. Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verlust ist der/die Benutzer/in schadenersatzpflichtig

2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer/ von der Benutzerin auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.

3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bücherei unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

4. Die Weitergabe des Benutzerausweises oder ausgeliehener Medien an Dritte ist nicht statthaft. Der/die Benutzer/in haftet auch für Schäden, die durch unzulässige Weitergabe von Medien bzw. des Benutzerausweises an Dritte entstehen.

§ 9 Schadenersatz

1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bücherei. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 10 Verhalten in der Bücherei, Hausrecht

1. Jede/r Benutzer/in hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Bücherei beeinträchtigt werden.

2. Rauchen, Essen und Trinken sind in der Bücherei nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bücherei nicht mitgebracht werden.

3. Für verloren gegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer/innen übernimmt die Bücherei keine Haftung.

4. Das Hausrecht nimmt der/die Leiter/in der Bücherei oder der/die mit seiner Ausübung beauftragte Mitarbeiter/in wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

1. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungsordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können dauernd oder für eine begrenzte Zeit von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten

1. Die Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 15. September 2004 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisher gültige Benutzungsordnung außer Kraft gesetzt.

Pflaumheim, 10. September 2004


Gebührenordnung

Mahn-/Versäumnisgebühr 0,50€

pro Medium + Porto

Internet: www.buecherei-pflaumheim.de
E-Mail: info@buecherei-pflaumheim.de


Benutzungsordnung als PDF zum Download